Eine Abwandlung des fixen Speicherdienstleistungs-vertrag ist der unterbrechbare Leistungsvertrag; in diesem wird ebenso eine Leistung vereinbart, die in Bezug auf ihre Priorität jedoch gegenüber Kunden mit fixer Leistung als nachrangig anzusehen ist.
Das bedeutet, dass in manchen Stunden die Kapazität nicht zur Verfügung gestellt werden kann, sondern nur nach „Können und Vermögen". Interessant sind unterbrechbare Leistungsprodukte für Kunden, die in der Lage sind, ihre Produktionsweise kurzfristig umzustellen, vor allem thermische Kraftwerke, die ihre Kessel mit Erdgas befeuern - sollte dieser Energieträger nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgt die Umstellung auf Erdöl oder Kohle.