Gemäß § 39 Abs. 1 GWG ist die Wiener Energiespeicher GmbH als Speicherbetreiber verpflichtet, allen Speicherzugangsberechtigten Zugang zu ihren Anlagen zu nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen zu gewähren.
Maßnahmen
Aus dem Gleichbehandlungsprogramm geht hervor, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden; weiters sind Maßnahmen vorgesehen, welche die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes gewährleisten.